Hygienekonzept Ruderverein für das Große Freie e.V. Lehrte/Sehnde
zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie



I. Grundsätzliches

1) Das Vereinsgelände, die Bootshallen sowie die Umkleiden, Duschen und WCs sind bis auf weiteres in erster Linie für sportliche Aktivitäten/für die sportliche Nutzung durch unsere Mitglieder geöffnet.
2) Warteschlangen beim Betreten des Clubhauses sind zu vermeiden. Es dürfen sich max. 2 Personen zur Sportausübung gleichzeitig auf dem Gelände befinden. Vor dem Betreten des Clubhauses sind zwingend die Hände zu desinfizieren! Im Clubhaus ist eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Sofern auch in der Bootshalle oder auf dem Gelände der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
3) Als Nachweis des Aufenthalts auf dem Vereinsgelände hat JEDER, der das Vereinsgelände betritt, sich mit der Ankunftszeit in die Liste einzutragen. Vereinsfremde haben Ihre vollständigen Kontaktdaten zu hinterlegen. Bei Verlassen des Geländes bitte mit der entsprechenden Uhrzeit wieder austragen.
4) Die sportliche Nutzung unserer Einrichtungen durch Dritte (Gäste oder Schnupperer) muss derzeit unterbleiben
5) Auch alle Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen auf unserem Vereinsgelände oder in den Räumen des Vereinshauses, die nicht der Sportausübung oder dem Bau der neuen Bootshalle dienen und nicht vom Vorstand genehmigt sind, sind verboten.
6) Personen, die Symptome einer Erkältungskrankheit zeigen, müssen bitte dem RGF-Gelände fernbleiben und dürfen die sportlichen Einrichtungen nicht nutzen.
7) Auf dem Gelände des RGF und in allen Situationen, in denen das baulich und technisch möglich ist, ist der Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen zwingend einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist auch außerhalb des Clubhauses eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

II. Ruderbetrieb

-Skiffrudern ist gemäß unserer Ruderordnung ab dem 01.11. eines jeden Jahres nicht mehr erlaubt. Ausnahme: C-Einer (Pater Filuzius, Dick), aber nur mit Rettungsweste bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung.
- Rudern in Rennzweiern: Das Rudern in Rennzweiern ist erlaubt, allerdings ist gemäß Ruderordnung eine Rettungsweste zu tragen.
Rudern im Gig-Zweier: Rudern im "Spitz" oder in Gig-Dreiern (z.B. "Max" oder Moritz") zu zweit ist erlaubt. Zur Vereinfachung werden die Boote in der Halle auf den Bootswagen gelagert (wie bereits im Frühjahr) In allen Booten in denen zwei Haushaltsfremde gemeinsam rudern, bitten wir darum, die Rudergemeinschaft möglichst stabil zu halten und nicht mit ständig wechselnden Partnern zu rudern.
-Rudern in Mannschaftsbooten: Das Rudern in Mannschaftsbooten ist grundsätzlich nur für Haushaltsgemeinschaften erlaubt. Hier kommen daher leider nur Familien zum Zug. Das Rudern mit mehreren Personen aus einer Haushaltsgemeinschaft zusammen mit einer oder mehreren weiteren Personen ist nicht gestattet. Für jede haushaltsfremde Person wären es dann zu viele Kontaktpersonen gleichzeitig.
-Angebot für Paddler: Auch unsere Mitglieder mit Paddelbooten dürfen unter den gegebenen Vorgaben noch ihre Boote zu Wasser lassen.

Für ALLE gilt:
Ihr müsst euch unter dem nachfolgenden LINK verpflichtend mit einer Ablegezeit eintragen. Es sollte zu keiner Begegnung auf dem Vereinsgelände kommen. Ist das Zeitfenster belegt, müsst ihr ein anderes wählen. Sprecht euch ab, mit wem ihr eine Rudergemeinschaft bildet.
Der Link ist per Mail mitgeteilt worden!
Bitte haltet Euch an Eure Startzeit und geht zügig unter den bereits genannten Bedingungen aufs Wasser.
Konkrete Einzelfragen beantwortet gerne unsere sportliche Leitung Uta Halupczok. Sie ist erreichbar unter der Nummer 05132-57560 oder 0162-8995114.
Weitere Regelungen:

1) Alle Ausfahrten sind vor Fahrtbeginn im elektronischen Fahrtenbuch mit dem vollständigen, namentlichen Eintrag alle Besatzungsmitglieder des Bootes zu dokumentieren und bei Fahrtende auszutragen.
2) Nach Beendigung der Ausfahrten sind alle Griffe der eingesetzten Skulls und Riemen mit Seifenlauge zu reinigen.
3) Die Boote sind mit der bereit gestellten Seifenlauge und einem Mikrofasertuch zu reinigen. Für die Rollbahnen sind Einwegtücher zu nutzen.

III. Nutzung des Kraftraums oder der Ruderergometer/Hallentraining/Nordic Walking

Nach unserer Auslegung der Verordnung ist Individualsport ausschließlich der Rudersport im Freien. Auch Sporthallen sind geschlossen und somit sind die Nutzungen der Ruderergometer und des Kraftraumes derzeit untersagt. Auch die Nordic Walking Gruppe kann bis auf weiteres nicht stattfinden. Es finden keine Veranstaltungen des Rudervereins statt.

IV. Nutzung der Dusch- und Umkleideräume

1) Nach dem Betreten der Dusch- und Umkleideräume sind die Fenster "auf Kipp" zu stellen, um eine gute Belüftung der Räume sicherzustellen.
2) Zu jeder Person ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
3) Im eigentlichen Duschraum darf sich immer max. 1 Person aufhalten.

Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Beachtung und strikte Einhaltung dieser Hygiene- und Verhaltensregeln. Wir behalten uns vor, bei Verstößen gegen diese Regeln ein Ruderverbot gegenüber den entsprechenden Mitgliedern auszusprechen. Weiterhin weist der Vorstand darauf hin, dass diese Regelungen vorläufigen Charakter haben und jederzeit angepasst werden können.
Sehnde, 31. Oktober 2020
Ruderverein für das Große Freie e.V. Lehrte/Sehnde
- Der Vorstand -


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